"Die Manager-Haftpflichtversicherung (D & O)"
Entscheidungsträger, wie Aufsichtsräte, Vorstände, Beiräte oder Geschäftsführer (Organe) unterliegen in Deutschland der
verschärften Organhaftung. Sie haften für Vermögensschäden mit ihrem Privatvermögen persönlich und in unbegrenzter Höhe,
sowohl gegenüber Dritten, als auch gegenüber ihrem Unternehmen.
Bei einer Schadenersatzklage gegen ein Unternehmen, z.B. wegen einer fehlerhaften oder falschen Aussage seines Managers,
schützt die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Organe von Kapitalgesellschaften, sowohl vor
gesetzlichen Haftpflichtansprüchen als auch die des Versicherungsnehmers, des Unternehmens selbst. Die Versicherung richtet sich an:
-
Aufsichtsräte, Vorstände und Beiräte
- Geschäftsführer und leitende Angestellte
- Verwaltungsräte oder vergleichbare Organe
Dabei versichern Unternehmen in der Regel ihre Manager, um bei möglichen Schadenersatzansprüchen nicht selber zahlen zu müssen.
Bei diesen Versicherungsverträgen handelt es sich fast ausschließlich um individuelle Einzelverträge, die häufig auch
eine Selbstbeteiligung
des jeweiligen Managers enthält. |
|  |